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Rohstoffrückverfolgbarkeit

Ein zentraler Ansatz der EU-Basis-Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit (tracebility). Damit soll seit 1.1.2005 ermöglicht werden, gegebenenfalls mangelhafte Produkte zu identifizieren und gezielt vom Markt zu nehmen. Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass ein Lebensmittel oder Inhaltsstoff durch alle Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufen verfolgt werden kann. Man unterscheidet zwischen der produktstromaufwärts (hin zum Ursprung) und der produktstromabwärts (hin zum Endverbraucher) gerichteten Rückverfolgbarkeit.

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