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Produktsicherheit

Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz müssen „Produkte für den privaten Konsum gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Wer Waren oder Dienstleistungen verkauft, trägt Sorge dafür, dass von ihnen keine Gefahr für die Menschen ausgeht. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.“ (www.BMELV.de)
Die Risikobewertung der Produkte erfolgt durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das BfR schlägt den nationalen und internationalen Institutionen des Risikomanagements Maßnahmen vor, mit denen identifizierte Risiken vermieden oder vermindert werden können. Das BfR bringt seine Kenntnisse in die entsprechenden Gremien der Europäischen Union ein. (www.bfr.bund.de)

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