Biosiegel
Über 100 verschiedene Bio-Zeichen können auf ökologisch erzeugten Lebensmitteln abgebildet sein. Zuverlässige Auskunft geben nur die Bezeichnung „Öko“ oder „Bio“, das verpflichtende EU-Bio-Siegel sowie die Angabe der Öko-Kontrollstelle.
Die EU-Öko-Verordnung und die strengen Kontrollen verhindern Täuschung und unlauteren Wettbewerb. So kann sich der Verbraucher darauf verlassen, dass auch tatsächlich Bio drin ist, wo "Bio" oder "Öko" draufsteht. Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur mit "bio" oder "öko" werben, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. Welche Bestandteile „bio“ sind, muss eindeutig gekennzeichnet sein. In der Regel geschieht das durch Fußnoten zur Zutatenliste.
Es kann somit auch verarbeitete Bio-Produkte geben, die nicht ausnahmslos Zutaten aus ökologischem Landbau enthalten. Denn es gibt bestimmte Zutaten, die nicht oder nicht in ausreichender Menge in ökologischer Form auf dem Weltmarkt verfügbar sind. Das sind zum Beispiel einige Gewürze und Zusatzstoffe.
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